Die Arbeit von Michael Falter umfasst grenz- und jurisdiktionsübergreifende M&A-Projekte, komplexe Joint-Venture-Vereinbarungen, die Vertretung von Mandanten in gesellschaftsrechtlichen und Post-M&A-Streitigkeiten sowie den Erwerb von Unternehmen unter Insolvenzverwaltung (distressed M&A). Michael Falter berät ferner in allen allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, einschließlich der Unternehmensrestrukturierung. Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung in den Bereichen Corporate und M&A ist Michael Falter mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten von Unternehmenskäufen und -verkäufen bestens vertraut. Seine Expertise und sein großer Erfahrungsschatz sind insbesondere bei der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung und werden von Mandanten sehr geschätzt. Michael Falter begleitet Ihre Nachfolge von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Übergabe und steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Seine Branchenexpertise umfasst Einzelhandel und Mode, Chemie, Versicherungen, Lebensmittel und Getränke, Real Estate/Bau für Mandanten in ganz Europa, dem Nahen Osten und den USA.
Dominik Horn berät nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Zu den Kernbereichen seiner Tätigkeit zählen der Erwerb, die Veräußerung und die Restrukturierung von Unternehmen. Mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten von Unternehmenskäufen und -verkäufen ist er bestens vertraut. Zu den Tätigkeitsbereichen von Dominik Horn zählen zudem die Vertretung von Mandanten in gesellschaftsrechtlichen und M&A-Streitigkeiten. Die im Rahmen streitiger Auseinandersetzungen gewonnenen Erfahrungen nutzt er insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge, um potentielle Streitigkeiten zu verhindern und den nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg des Mandanten zu fördern. Seine Branchenexpertise umfasst die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Versicherungen und Real Estate.